Aus der PM des Arbeitsgerichtes Hamburg: „In einer am Nachmittag verkündeten Entscheidung hat das Arbeitsgericht den Antrag zurückgewiesen, weil es Frau H. nicht gelungen ist, das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs darzulegen. Die vom Jobcenter vorgetragenen Rechtsverletzungen, die sie bei der Arbeit begangen haben soll, sind von ihr nicht entkräftet worden. Eine einstweilige Verfügung, wie sie von Frau H. verlangt wird, kann vom Gericht nur erlassen werden, wenn der Anspruch auf Beschäftigung zweifelsfrei feststeht.“
Jahr: 2013
Heute tritt das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft. Siehe dazu den Beitrag im forum-schuldnerberatung.de und unsere Meldung vom 08.07.2013.
Das „2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG)“ wurde am 27.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Nr. 42, Seite 2586). Damit kann es schon morgen in Kraft treten.
Im Ergebnis steigen damit Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.
Interessant ist aber auch der neue § 31b RVG zur sog. „Einigungsgebühr“: “Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen: Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs.“
Siehe unsere Meldung vom 27.06.2013 und Meldung der Bundesrechtsanwaltskammer
Der Aufenthalt des Schuldners, der entgegen seiner Auskunftsobliegenheit einen Wohnsitzwechsel nicht mitteilt, ist unbekannt; das Insolvenzgericht kann in diesem Fall Beschlüsse ohne weitere Ermittlungen öffentlich bekannt machen. – BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013, IX ZB 272/11.
Der Infodienst Schuldnerberatung 2/2013 (pdf) ist erschienen. 49 lesenswerte Seiten, u.a. zu Immobilien in der Schuldnerberatung; GEZ oder Beitragsservice – was ändert schon so ein Name ?; Inso-Reform verabschiedet; Leitfaden für verantwortliche Dispokreditvergabe
Über den Pinneberger Hartz IV – Ratgeber ist inzwischen viel geschrieben worden. Inzwischen hat gegen-hartz.de dort zahlreiche Rechtsfehler ausgemacht.
Antworten aus gegensätzlicher Sicht von Udo Reifner und Anton Hopfenbeck – siehe www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48354
Aus dem Tacheles Rechtsprechungsticker KW 30/2013:
1.10 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2013 – L 34 AS 90/11 rechtskräftig , Die Revision wird zugelassen
Doppelmieten – Überschneidungskosten sind Kosten der Unterkunft
Thomé Newsletter 28.07.2013
Aus dem aktuellen Thomé Newsletter 28.07.2013:“1. In meinem Newsletter vom 18.07. hatte ich unter Ziff. 4 von einer BSG – Entscheidung berichtet, nach der die vollen PKV – Kosten zu übernehmen seien, hier hatte ich eine nachfolgende gegenteilige BSG-Rechtsprechung (BSG v. 16.10.2012 – B 14 AS 11/12 R) entscheiden, dass das doch nicht so sei und nunmehr nur noch der Basistarif von derzeit 305,16 € zu übernehmen sei. Näheres dazu hier: http://sozialberatung-kiel.de/2013/03/05/kosten-der-privaten-krankenversicherung-nur-bis-zum-halben-basistarif/
3. Die Piraten haben eine umfassende Anfrage zum Thema Datenschutz und Prüfdienste beim JC Berlin gemacht, dazu gibt es spannende Antworten, diese möchte ich der interessierten Leserschaft nicht vorenthalten: http://www.harald-thome.de/media/files/ka17-12054.pdf„
Wir bieten am 10.09.2013 ein Seminar mit dem Titel “Spannungsfelder zwischen Unterhalts-, Sozial- und Insolvenzrecht” an. Dozentin ist RAin Ingke Ketels. Details entnehmen Sie bitte der Seminareinladung (pdf). Siehe bei dieser Gelegenheit auch unsere Seminarübersicht.
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