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Inge Hannemann: Arbeitsgericht weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Aus der PM des Arbeitsgerichtes Hamburg: „In einer am Nachmittag verkündeten Entscheidung hat das Arbeitsgericht den Antrag zurückgewiesen, weil es Frau H. nicht gelungen ist, das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs darzulegen. Die vom Jobcenter vorgetragenen Rechtsverletzungen, die sie bei der Arbeit begangen haben soll, sind von ihr nicht entkräftet worden. Eine einstweilige Verfügung, wie sie von Frau H. verlangt wird, kann vom Gericht nur erlassen werden, wenn der Anspruch auf Beschäftigung zweifelsfrei feststeht.“ 

Dazu aus der PM von Frau Hannemann: „Die am 30. Juli stattgefundene zweite Anhörung berücksichtigte weder die Gründe der Freistellung, noch die im Nachhinein am 6. Juni durch Jobcenter team.arbeit.hamburg eingereichten vermeintlichen Verstöße durch Inge Hannemann gegen das Sozialgesetzbuch II. Stattdessen bewertete die Richterin ein alternatives Arbeitsangebot vom März 2013 durch die Freie Hansestadt Hamburg als einfache Sekretärin mit reiner Dateneingabe, ohne Kundenkontakt, nicht nach qualitativen Gesichtspunkten. Hannemann lehnte das Angebot mit der Begründung ab, dass dieses nicht gleichwertig sei und ihre bisherigen Beurteilungen durch die Jobcenter Hamburg überdurchschnittlich und mit empfohlenen Führungsaufgaben ausgestellt seien.“

Neuer Termin beim Arbeitsgericht ist Mittwoch, 28.08.2013