BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 – IX ZB 11/13: „In vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden.“
Jahr: 2013
Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wird am 20.09.2013 im Bundesrat behandelt werden. Die Drucksache 638/13 wird Ende August veröffentlich werden. Das Gesetz wird u.a. wichtige Neuerungen im Inkasso-Bereich bringen – vgl. unsere Meldung vom 27.06.2013. Interessant ist die beck-Übersicht.
Bernd Eckhardt – SGB II – DIE MODIFIZIERTE ZUFLUSSTHEORIE – Eine kritische Betrachtung der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II; Beratungswissen für die Praxis – hier als pdf:
Anmerkung 12.1.2016: siehe neu!
http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Bundessozialgericht_Zuflussprinzip-23.8.2015_Druck.pdf
„Die Anrechnung von Einkommen im existenzsichernden Sozialrecht des SGB II ist eine komplizierte Materie. Es geht um Abgrenzungsfragen: Unter welchen Umständen sind Einnahmen als Vermögen, wann als Einkommen zu betrachten? Und: Wie ist mit Einnahmen zu verfahren, die zurückerstattet werden müssen oder die Nachzahlungen für vergangene Zeiträume darstellen? Sind Einnahmen auch Einkommen, wenn sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden können?
Claudia Mehlhorn hat in einem ausführlichen Skript mit den neuen Regelungen zum Beitragsschuldengesetz auseinandergesetzt. Allerdings ist es nur ein vorläufiges Skript, da Ende Sep. vom GKV Spitzenverband einheitliche Bearbeitungsanleitungen erstellt werden, die die ein oder andere Frage klären werden.
„Bei den internen Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit (BA) handelt es sich um ein Unterstützungsangebot, über dessen Anwendung in der Regel die Geschäftsführung vor Ort entscheidet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14445) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14367). Bei den Arbeitshilfen mit Empfehlungs- oder Schulungscharakter bestehe für die Beschäftigten keine Pflicht, entsprechend der Arbeitshilfe zu handeln, heißt es weiter.“ – Quelle
Im „Ratgeber Geld“ des ARD wurde der Frage „Banken-Ombudsmann – Was haben Kunden davon?“ nachgegangen – mehr.
Das Forum Schuldnerberatung warnt vor einer neuen Betrugsmasche:
„Verschiedene Kollegen aus der Schuldnerberatung berichten übereinstimmend, dass einigen ihrer Klienten in jüngster Zeit kurz nach der Eröffnung ihres Insolvenzverfahrens gefälschte Kostenrechnungen zugeschickt wurden. Angeblicher Absender ist das Registergericht Kassel. Es werden das tatsächliche Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens und das Geburtsjahr der Klienten benannt und ein Betrag von 79,- € für die Bearbeitung der Restschuldbefreiung eingefordert. Da das Schreiben insgesamt einen amtlichen Eindruck erweckt, ist die Gefahr groß, dass zahlreiche Empfänger der Schreiben auf diese Masche hereinfallen.
Betroffene sollten keinesfalls den geforderten Betrag überweisen, sondern bei der nächsten Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft eine Betrugsanzeige stellen.“ – Beispiel einer falschen Kostenrechnung
Die aktuelle Ausgabe von Mietraum² ist erschienen (pdf). Als Einzelaritkel sei hier auf Marc Meyer „Kostensenkungsaufforderung stoppen“ hingewiesen.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung meldet: „Nach einer Studie der Universität Jena werden Hartz-IV-Empfänger stigmatisiert. Dieses Stigma sei für die Betroffenen inzwischen vergleichbar mit der schwarzen Hautfarbe im Süden der USA, sagte der Soziologe Klaus Dörre im Interview der Nachrichtenagentur dpa.“ – vgl. auch die Meldung der Uni Jena und eine Leseprobe (pdf; „3.5 Fazit: Erwerbslosigkeit als Wettkampf“)
BGH, Beschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 269/12 – aus der Pressemitteilung: „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das unterhaltspflichtige Kind grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass nach dem Gesetz auch die sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind und er seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht zu gefährden braucht. Dem dient auch die eigene Altersvorsorge,