Kategorien
Uncategorized

Bundestag beschliesst „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“

Über dieses Gesetzesvorhaben haben wir mehrfach berichtet, zuletzt am 19.05. Nun hat heute der Bundestag darüber debattiert und beschlossen: „Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken (17/13057,17/13429) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/1419217/14216) angenommen. Damit sollen unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen eingedämmt werden. Zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung werden Verbraucher vor dem Einsatz automatischer Anrufmaschinen besser geschützt. Der Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste wird einem Formerfordernis unterworfen. Die Position Abgemahnter gegenüber einem missbräuchlich Abmahnenden wird durch Einführung eines Gegenanspruchs des Abgemahnten auf Ersatz der Aufwendungen zur Rechtsverteidigung gestärkt. Der Gegenanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Abmahnende die fehlende Berechtigung nicht kennt.“ Quelle und siehe auch die Mitteilung aus dem forum-schuldnerberatung.de und die PM des BM Justiz.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 06.01.2014