BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 – IX ZB 11/13: „In vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden.“
BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 – IX ZB 11/13: „In vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden.“
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