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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Reform der Sanktionen im SGB II

„In der Praxis stellen die §§ 31 f. SGB II sowohl die Mitarbeiter/innen  der Jobcenter als auch die Leistungsberechtigten vor Herausforderungen. Für Leistungsberechtigte sind beispielsweise die Rechtsfolgen auf wiederholte Pflichtverletzungen nicht ohne Weiteres abzusehen, (…) Kompliziert aufgebaute Tatbestände und umfangreiche, zu beachtende Rechtsprechung machen die Entscheidungen zu §§ 31 ff. SGB II fehleranfällig und bedingen ein  hohes  Widerspruchs-  und Prozessrisiko. (…) Der Deutsche  Verein  hält  eine  Abkehr von der altersabhängigen Ungleichbehandlung bei der Reaktion auf Pflichtverletzungen  für notwendig, um junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte effektiv zu unterstützen. (…)“  Quelle und mehr

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 11.04.2014