„In der Praxis stellen die §§ 31 f. SGB II sowohl die Mitarbeiter/innen der Jobcenter als auch die Leistungsberechtigten vor Herausforderungen. Für Leistungsberechtigte sind beispielsweise die Rechtsfolgen auf wiederholte Pflichtverletzungen nicht ohne Weiteres abzusehen, (…) Kompliziert aufgebaute Tatbestände und umfangreiche, zu beachtende Rechtsprechung machen die Entscheidungen zu §§ 31 ff. SGB II fehleranfällig und bedingen ein hohes Widerspruchs- und Prozessrisiko. (…) Der Deutsche Verein hält eine Abkehr von der altersabhängigen Ungleichbehandlung bei der Reaktion auf Pflichtverletzungen für notwendig, um junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte effektiv zu unterstützen. (…)“ Quelle und mehr
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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Reform der Sanktionen im SGB II
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 11.04.2014