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berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme als LTA und ALG II – Bezug

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2013 – L 34 AS 2121/11 rechtskräftig: Von dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II werden nicht solche Personen erfasst , die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme als LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) in Anspruch nehmen. (Hinweis aus dem Tacheles Rechtsprechungsticker KW 25/2013)