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BA Arbeit: neue fachliche Hinweise zur Aufrechnung § 43 SGB II

Harald Thomé weist in seinem Newsletter vom 27.11.2013 auf die neuen fachliche Hinweise der Arbeitsagentur zur Aufrechnung § 43 SGB II hin. Eine sehr lesenswerte pdf-Datei, insbesondere die Randnummern 43.11-12a. Aber auch Randnummer 43.23 („Widerspruch und Klage gegen einen Aufrechnungsbescheid haben gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung. Es liegt kein Fall des § 39 vor. Bis zur abschließenden Entscheidung über den Rechtsbehelf kann daher nicht aufgerechnet werden.“) sollte gekannt sein.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.07.2014