Gestern wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 I Nr. 16, S. 710) . Damit gelten ab dem 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Siehe dazu auch den Auszug aus der Pfändungstabelle (pdf) und einen Excel-Rechner (xls)
Monat: April 2013
Obiger Link führt zu einer Anfrage der GRÜNEn in der Bezirksversammlung Harburg. Des weiteren gibt es einen Antrag der GRÜNEn im Regionalausschuss Billstedt (pdf)
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Quelle: http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/stromarmut101.html
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“Der Slogan für die Aktionswoche 2013, für den Statements eingefordert werden, macht es nicht leicht. Doch vorweg: die Schuldnerberatung an der Seite der eigentlichen Opfer der Finanzkrise ist eine Mindestbedingung dafür, dass man die staatlichen Rettungsaktionen für die Gläubiger über- haupt noch ertragen kann. Doch sie muss diese Rolle auch politisch ausfüllen und unbequem bleiben. Da stört es, wenn sie mit ihren Aktionswochen immer wieder in die Rolle einer “Kirche” des Finanzkapitalismus zurückfällt.”
Quelle: http://www.iff-hamburg.de/media.php?t=media&f=file&id=4689
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Gestern wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 I Nr. 16, S. 710) . Damit gelten ab dem 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Siehe dazu auch den Auszug aus der Pfändungstabelle (pdf) und einen Excel-Rechner (xls)
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OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2013 – 2 U 7/12.
OLG Frankfurt/Main vom 23.01.2013 (17 U 54/12) – nicht rechtskräftig: Eine Bank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs nicht 15 Euro verlangen. Eine entsprechende Klausel im Preisverzeichnis der Commerzbank ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Quelle: http://www.vzbv.de/11188.htm
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Beschluss des LG Frankenthal vom 12.11.2012 (1 T 139/12): Die Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO löst keine Sperrfrist aus.
Hinweis: das ist allerdings strittig!, vgl.: Thread im Forum Schuldnerberatung
Quelle: http://www.vzbv.de/11370.htm
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Beschluss des LG Hannover vom 21.03.2012 (11 T 6/12): Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist eine unpfändbare Erschwerniszulage.
Quelle: http://www.vzbv.de/11261.htm
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Im aktuellen Newsletter von RA Henning & Janlewing gibt es u.a. interessante Hinweise zu § 295 II InsO.
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2013/henning201303.html
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