Tacheles Rechtsprechungsticker KW 43/2012

u.a. 3.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012,- L 14 AS 2105/12 B ER: Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte.
Anmerkung: Landessozialgericht Berlin- Brandenburg , Beschluss vom 23.09.2011 – L 14 AS 1533/11 B ER: Gründe für einen unangemessenen Stromverbrauch sind in einem einstweiligen Anordnungsverfahren glaubhaft zu machen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2123

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1. Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz (‘Die im Schatten sieht man nicht’)

“Er ist mit 24 Seiten überschaubar. Er ist für jedermann verständlich geschrieben. Er benennt die Missstände ohne Umschweife. Und vor allem: Er ist von den Betroffenen mitgeschrieben worden, statt nur von ihnen zu handeln. Die Rede ist vom 1. Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz, der in Zusammenarbeit mit der Berliner Straßenzeitung strassenfeger entstanden ist. ‘Die im Schatten sieht man nicht’ ist das Gegenstück zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung”
vgl. auch www.hinzundkunzt.de

Quelle: http://nationalearmutskonferenz.de/index.php/presse/pressemitteilungen/232-17102012-wir-begnuegen-uns-nicht-mit-einem-entwurf-wir-legen-gleich-die-endgueltige-version-vor

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NDR “Studie: Weniger Kleinkinder leben in Armut”

Quelle: http://www.ndr.de/regional/kinderarmut179.html

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Europäischer Gerichtshof: Gewinnmitteilung darf nichts kosten

Kein Euro und Cent für eine Briefmarke oder ein Telefonat: Wer einen Preis gewinnt, muss anschließend nicht dafür draufzahlen. Werbung mit Gewinnversprechen ist irreführend und verboten, wenn Umworbene in irgendeiner Form zur Kasse gebeten werden, um den Preis zu erhalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Az. C-428/11). – Urteil

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/europaeischer-gerichtshof–gewinnmitteilung-darf-nichts-kosten-2

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Bundessozialgericht zu Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung

“Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung stellen Einkommen iS des § 11 SGB II dar. Nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. [jetzt § 22 Abs. 3 SGB II] mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Hieran hat sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers nichts geändert. Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse.”
Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2012; B 14 AS 188/11 R

Anmerkung:

Siehe auch unsere Meldung vom 17.12.2012

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.09.2015

Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens (30 Monate)

Beschluss vom 13. August 2012, 1 BvR 1098/11: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens nicht zur Entscheidung angenommen. In Anbetracht des Rechts der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz begegnet zwar die Untätigkeit des Sozialgerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten erheblichen Bedenken. Allerdings besteht mangels Wiederholungsgefahr kein Rechtsschutzbedürfnis dafür, eine überlange Dauer des – mittlerweile abgeschlossenen – Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen. Denn angesichts des Ende 2011 in Kraft getretenen Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stehen nunmehr Rechtsbehelfe innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung. (§ 202 Satz 2 SGG in Verbindung mit §§ 198 ff. GVG)

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-073.html

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Umfrage zeigt: Vorurteile gegenüber Hartz IV-Empfängern weit verbreitet

“Vorurteile gegenüber Arbeitslosen in der Grundsicherung (‘Hartz IV’) sind in großen Teilen der Bevölkerung weit verbreitet. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Umfrage “Das Bild der Bevölkerung von Hartz IV-Empfängern” des Instituts für Demoskopie Allensbach. Die von der BA in Auftrag gegebene Erhebung zeigt, dass 57 Prozent der Deutschen denken, Hartz IV-Empfänger wären bei der Arbeitsuche zu wählerisch, ebenso viele halten sie für schlecht qualifiziert. … Dass solche Vorurteile kaum etwas mit der Realität zu tun haben, zeigen Analysen der BA. So ist für 75 Prozent der Menschen in der Grundsicherung Arbeit das Wichtigste in ihrem Leben. Über 70 Prozent von ihnen wären sogar bereit, Arbeit anzunehmen, für die sie überqualifiziert sind.”

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-042.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Muster für Arbeitslosengeld II-Bescheide mit Erklärungstexten zur Verfügung

“Ab sofort steht Hartz IV-Empfängern eine Erklärungshilfe im Internet zur Verfügung. An einem Musterbescheid und einem Musterberechnungsbogen wird Schritt für Schritt erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt, Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert.” Musterbescheid (pdf) und Musterberechnungsbogen (pdf). Siehe auch “Der Bescheid”

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-044.html

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Heribert Prantl in der SZ: „Ein Staat, der tausend ‚Tafeln‘ braucht, ist kein guter Sozialstaat“

Ein lesenswerter Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/meinung/die-tafeln-gnadenbrot-im-reichen-land-1.1494217-2

Warnung Amtsgericht Stuttgart vor falschen Telefonanrufen

“n den vergangenen Tagen geben sich in ganz Deutschland vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an bzw. bitten um Preisgabe der Kontodaten. Dabei wird die Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart (0711 – 9210) im Display des Telefonapparats angezeigt.
Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Wir gehen davon aus, dass die Rufnummernanzeige (0711 – 9210) manipuliert ist, da die Telefonanlage des Amtsgerichts Stuttgart so eingerichtet ist, dass keine Rufnummernübertragung stattfindet. Es wird empfohlen, auf derartige Anrufe nicht einzugehen und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.”

Quelle: http://www.amtsgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1172201/index.html

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