Antwort auf Kleine Anfrage “Wartezeiten bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen” (pdf)

Die Antwort des Senates auf die schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ksenija Bekeris und Ali Simsek (SPD) vom 19.09.12 (Drucksache 20/5341) liegt nun vor.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_5341.pdf

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“6. Hamburger Wohlfühlmorgen”: Samstag, 20.10.2012

Sankt-Ansgar-Schule, Bürgerweide 33, Hamburg-Borgfelde

Quelle: http://www.wohlfuehlmorgen-hamburg.de

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“Jobcenter zahlt Rücklastgebühren”

http://www.gegen-hartz.de verweist auf eine erfolgreiche Untätigkeitssklage beim Sozialgericht Freiburg (§ 88 Abs. 1 SGG, SG Freiburg, AZ: S 13 AS 6851/11)

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-zahlt-ruecklastschriftgebuehren-9001135.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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DIW zum Zusammenspiel von Einkommen und Lebenserwartung

Ergebnis einer Studie, die DIW-Forscher zusammen mit Wissenschaftlern des Robert Koch-Institut (RKI) auf der Basis von Daten der großen Wiederholungsbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) erstellt haben: “Frauen aus armutsgefährdeten Haushalten haben demnach eine um dreieinhalb Jahre geringere Lebenserwartung als wohlhabende Frauen. Männer aus armutsgefährdeten Haushalten und solche mit prekären Einkommen leben durchschnittlich fünf Jahre kürzer als ihre wohlhabenden Geschlechtsgenossen.”

siehe auch unsere Meldungen

Quelle: http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.408346.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016

Im Bundestag notiert: Zinssatzdeckelung

Der Zinssatz für Dispositionskredite soll auf maximal fünf Prozentpunkte, der für Überziehungskredite auf maximal acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gedeckelt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/10855).

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_434/03.html

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 41/2012

u.a. 2.2 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2012,- L 7 AS 660/12 ER: Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin. Anmerkung: BSG, Beschluss vom 15.07.2010, – B 14 AS 45/10 B: Eine Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen für die zurückliegenden sechs Monate ist nicht zu beanstanden.
2.6 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2012,- L 12 AS 1044/12 B ER: Das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit kann nicht zulässiger Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes sein, da es bereits Voraussetzung für dessen Abschluss bzw. Erlass ist.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2120

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Veranstaltung des SoVD Hamburg und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hamburg: “Für ein Leben ohne Armut im Alter!”

Diskussionsveranstaltung am 18. Oktober, 18:00 Uhr, im Barmbek-Basch, Wohldorfer Str. 30, 22081 Hamburg mit Dr. Ulrich Schneider (Hauptgeschäftsführer, Der Paritätische Gesamtverband), Klaus Wicher (1. Landesvorsitzender, SoVD Hamburg ), Uwe Grund (Vorsitzender DGB Hamburg), Vertreter/in der SPD (angefragt)

Quelle: http://www.sovd-hh.de/21759.0.html

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Referat “Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer” von RA Hermann Plagemann am 23.10.2012 (pdf)

Referat der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Universität Hamburg am 23.10.2012 mit RA Prof. Dr. Hermann Plagemann.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/Plagemann-23-10-12.pdf

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BGH zur Erwerbsobliegenheit (IX ZB 191/11)

Im neuesten Inso Newsletter von RA Henning wird auf einen sehr interessanten Beschluss des BGH vom 13.09.2012 hingewiesen: “Der Aufhebungsgrund des § 4c Nr. 4 InsO reicht so weit wie der Versagungsgrund des § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Entsprechend § 296 Abs. 1 S. 1 InsO kann die Stundung nach § 4c Nr. 4 InsO nur aufgehoben werden, wenn der Schuldner es schuldhaft unterlassen hat, sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen. Die unbestimmten Rechtsbegriffe der “angemessenen Erwerbstätigkeit” und der “zumutbaren Tätigkeit” sind nicht in Anlehnung an das Unterhaltsrecht und das Sozialrecht auszulegen.”
siehe auch die ebenfalls lesenswerten Anmerkungen von RA Henning dazu.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=727dfab1fabf31c5214280be8127c8f0&nr=61690&pos=0&anz=1

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Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung” am 29.10.2012

Zur Erinnerung: Wir bieten am 29.10.2012 wieder das Seminar “Grundkenntnisse der Schuldnerberatung” mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medevedev an. Es sind noch (wenige) Plätze frei.

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/seminar/

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