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Sozialgericht Frankfurt lehnt Antrag auf Nachhilfekosten für Hartz IV-Empfänger ab

Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. Mai 2011, Az.: S 26 AS 463/11 ER (nicht rechtskräftig):
“… Denn jedenfalls fehle es an der Geeignetheit der Nachhilfe. Der Antragsteller erhalte bereits seit Mai 2010 Nachhilfe. Trotzdem hätten sich seine Leistungen in Mathematik keineswegs gebessert. Vielmehr habe er sich mittlerweile von der Note ausreichend am Ende des vergangenen Schuljahres sogar noch verschlechtert… Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass der Anspruch auf Übernahme von Nachhilfekosten von den Umständen des Einzelfalles abhängig ist.”

Quelle: http://www.sg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/SG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/b12/b1250a80-d929-6031-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Bürgel: “Schuldenbarometer 1. Quartal 2011″

“… Hamburg muss im ersten Quartal 2011 gegenüber dem Referenzzeitraum des Vorjahres den bundesweit stärksten Zuwachs an Privatpleiten (plus 12,6 Prozent) verkraften. … Immer stärker von Überschuldung betroffen sind erstens die 18- bis 25-Jährigen, obwohl sie an der altersmäßigen Insolvenzstatistik den geringsten Anteil von 6,5 Prozent halten. … Nach wie vor sind die Hauptursachen für Privatinsolvenz Arbeitslosigkeit, dauerhaftes Niedrigeinkommen, gescheiterte Selbstständigkeit, Trennung und Scheidung.”

Quelle: http://www.buergel.de/presse/pressemitteilungen/516-schuldenbarometer-quartal-1-2011.html

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Thomé Newsletter 7.6.2011

1. von der Leyen Prestige Rettungsgesetz verabschiedet
2. Anhörung im Bundesrat zu Sanktionen
u.a.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/thome2011.06.07.html

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vzbv fordert Gesetze gegen missbräuchliche Inkassopraktiken (pdf)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert “gesetzliche Regelungen, die missbräuchliche Inkassopraktiken unterbinden bzw. das wirtschaftliche Risiko der Anbieter soweit erhöhen, dass solche Praktiken unattraktiv werden” und benennt “vier zentrale Problembereiche”:
• Beitreibung nichtexistierender Hauptforderungen
• “Angeschwollene Bagatellforderungen”, d.h. aus wenigen Euro wird ein Vielfaches
• Phantasiezinsen/-kosten/- gebühren
• Ineffektive Aufsicht
(Quelle: www.forum-schuldnerberatung.de)

Quelle: http://www.f-sb.de/download/positionspapierinkassobranche_2011.pdf

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vzbv: E.ON Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen

“Das Landgericht Itzehoe hat E.ON Hanse verurteilt, zu Unrecht kassierten Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kunden damals den unzulässigen Preiserhöhungen widersprochen haben. Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht durch. Sie hatten für 60 “ThermoStrom”- Kunden Klage gegen den Energiekonzern erhoben. Der unmittelbare Erstattungsanspruch ist auf die im Prozess vertretenen Verbraucher beschränkt. Das Urteil verbessert jedoch auch die Rechtsposition anderer Betroffener.”

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1496/index.html?ref_presseinfo=true

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Bundestag: “Sachverständige erörtern den Nutzen von Sanktionen in der sozialen Grundsicherung”

“Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund äußerte “allergrößte Bedenken”, ob die bestehenden Regeln mit einem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar und damit verfassungskonform sind. … Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände betonte hingegen, die Solidarität mit Hilfebedürftigen dürfe keine “Einbahnstraße” sein. …” u.a.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_06/2011_226/04.html

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BGH: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist. … Klauseln, die es einem Kreditinstitut ermöglichen, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die es – wie hier – im eigenen Interesse erbringt, halten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen, nicht vereinbar sind und die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Urteil vom 7. Juni 2011 – XI ZR 388/10

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0097/11

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“Umsonstfest 2011″ am 25.06.

Organisiert vom Arbeitskreis Lokale Ökonomie e.V.; im und um den Bürgertreff Altona-Nord, Gefionstraße 3, 22769 Hamburg

Quelle: http://www.ak-loek.de/Umsonstfest/HomePage

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Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht

“Umgangsberechtigte Väter oder Mütter im Hartz IV Bezug können Kosten der Kinder während der Unterbringungszeit geltend machen. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum ersten Januar 2011″

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kostenerstattung-fuer-umgangsrecht-26156.php

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 23/2011

BSG, Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 117/10 R: Langzeitarbeitslose in Weiterbildungsmaßnahmen haben Anspruch auf Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt zu ihrem Praktikumsplatz.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 18.05.2011, – L 7 AS 619/11 B: Umzugskosten müssen vor erfolgtem Umzug beantragt werden .
u.a.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1999

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