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Hartz IV: Kostenerstattung für Umgangsrecht

“Umgangsberechtigte Väter oder Mütter im Hartz IV Bezug können Kosten der Kinder während der Unterbringungszeit geltend machen. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum ersten Januar 2011″

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kostenerstattung-fuer-umgangsrecht-26156.php

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016