Beschluss des OLG Schleswig vom 17.03.2010 (5 U 2/10):
Wird ein als verbundenes Geschäft abgeschlossener Verbraucherkreditvertrag mit Restschuldversicherung wirksam widerrufen, hat der Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung desjenigen Versicherungsprämienanteiles, der auf den Zeitraum nach dem Widerruf entfällt und einer Neuabrechnung des Darlehens zu marktüblichen Zinsen.
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