Die Bundeländer Sachens und Baden-Württemberg möchten den Pfändungsschutz neu regeln. Die Neuerungen würden die Situation von überschuldeten Menschen weiter verschärfen. Vorgesehen sind unter anderem: Abschaffung der Pauschalen nach der Anlage zum § 850c und die Orientierung am SGB II und Wohngeldgesetz bei der festlegung der Pfändungsgrenze.
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