Bundesrat: Sachsen und Baden-Württemberg legen Entwurf für eine Änderung des gesetzlichen Pfändungsschutzes vor

Die Bundeländer Sachens und Baden-Württemberg möchten den Pfändungsschutz neu regeln. Die Neuerungen würden die Situation von überschuldeten Menschen weiter verschärfen. Vorgesehen sind unter anderem: Abschaffung der Pauschalen nach der Anlage zum § 850c und die Orientierung am SGB II und Wohngeldgesetz bei der festlegung der Pfändungsgrenze.

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2010/0101-200/139-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/139-10.pdf

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