Bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag waren sich die eingeladenen Experten uneinig, wie die Leistungen der Grundsicherung (“Hartz IV”) so umgestaltet werden können, dass sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 entsprechen. Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der SPD-Fraktion (17/880) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/675).
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_156/01.html
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016