Mit Urteil zum Steuerberatungsrecht vom 16. Dezember 2008 (Az.: 2 K 2084/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob, bzw. unter welchen Umständen die Steuerberaterkammer die Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls widerrufen kann.
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import