BGH zur Versagung der Restschuldbefreiung bei Korrektur unrichtiger Angaben im Insolvenzantrag

BGH, Beschluss vom 17. September 2009 – IX ZB 284/08:
“Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet.”

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7ab805f3b7758cd8a869084002be63a4&client=12&nr=49432&pos=0&anz=1

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