aus kostenlose urteile.de: Wer Privatinsolvenz angemeldet, kann über Zahlungen seiner Versicherungen in der Regel nicht verfügen. Das gilt auch für Leistungen der Kfz-Kaskoversicherung, wenn der Insolvente den Pkw nicht unbedingt für die Arbeit braucht.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6567NFC.htm
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