Gestern ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft getreten. Sie stellt sicher, dass ein Verbraucher (Käufer) keinen Wertersatz für die Benutzung einer zunächst gelieferten fehlerhaften Sache an den Verkäufer leisten muss, wenn er die Ware wegen dieses Fehlers später umtauscht.
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