Vermieter, die Anspruch auf eine Mietsicherheit (Mietkaution) haben, müssen diesen Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor. (Landgericht Darmstadt; Urteil vom 07.03.2007, 4 O 529/06).
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5544NFC.htm
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