kostenlose-urteile.de: Kautionsanspruch verjährt nach drei Jahren

Vermieter, die Anspruch auf eine Mietsicherheit (Mietkaution) haben, müssen diesen Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor. (Landgericht Darmstadt; Urteil vom 07.03.2007, 4 O 529/06).

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5544NFC.htm

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