akademie.de: “2-Jahresfrist gekippt: Unverhoffte Steuerrückzahlungen winken!”

Nunmehr kann die (freiwillige) Steuererklärung innerhalb der 7-Jahres-Verjährung gemacht werden.

Quelle: http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/unverhoffte-steuerrueckzahlungen.html

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