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Zwangsvollstreckung

„Das Zwangsvollstreckungsrecht ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung).“

So steht es in Wikipedia. Doch was bedeutet dies im Einzelnen? – siehe

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 14.10.2014