Gestern und heute fand in Hamburg die „Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“ (JuMiKo) statt. Die zahlreichen Beschlüsse sind unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/jumiko/beschluesse-1126038 aufrufbar.
Unter TOP I.24 findet sich dann der Beschluss „Neues Entschuldungsverfahren für redliche Schuldner“. Daraus:
2. Den Justizministerinnen und Justizministern ist es ein Anliegen, diese Abläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren und Betroffenen so eine effizientere und bürokratieärmere Möglichkeit zu geben, sich aus der Zahlungsunfähigkeit zu befreien. (…)
3. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, (…) weitere geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen. Aus Sicht der Länder könnten dabei unter anderem folgende Punkte erwogen werden, gegebenenfalls auch in einem stufenweisen Vorgehen: (…)
b. Vereinfachung der Antragsformulare (…)
d. Umwandlung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens in ein Antragsverfahren
e. Automatisierte Ermittlungsabläufe zu Vermögenswerten
f. Erweiterung des Anwendungsbereichs – mehr Menschen den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglichen (…)
h. Automatische Aussetzung vorinsolvenzlicher Pfändungsmaßnahmen mit Insolvenzeröffnung (Lösung der Verstrickungsproblematik)
i. Verfahren der Forderungsanmeldung und -prüfung vereinfachen, hierzu Einführung der Widerspruchslösung und klare Anmelde- und Ausschlussfristen für die Forderungsanmeldung
j. Einschränkung der Insolvenzanfechtung und der Verwertung (Einführung Bagatellgrenze) (…)
Siehe auch Daniel Blankenburg, Plädoyer für ein schlankes Verbraucherinsolvenzverfahren, ZVI 2026, 213
