Die Bundesregierung zum Vorschlag des Bundesrates, den Kündigungsausschluss des § 67c GenG auf die Höhe der Pflichtanteile zu erstrecken:
Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates geprüft, sieht jedoch keinen Anpassungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf.
Der Vorschlag würde aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass ein Insolvenzschuldner, der als Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung gemietet hat, über Gebühr im Verhältnis zu anderen Insolvenzschuldnern und zu Lasten seiner Insolvenzgläubiger privilegiert würde.
Mehr auf Seite 85 f. der BT-Drucksache 21/8410
