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Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH: Termin am 13.4.2023

Der vzbv hat bekanntlich (unsere Meldung 19.8.2021, 4.11.2021) die EOS Investment GmbH verklagt. Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen und beauftragt dann die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) das Geld einzutreiben. Beide Unternehmen gehören zur Otto-Group. Durch dieses Vorgehen verursacht die EOS Investment GmbH nach Ansicht des vzbv künstlich hohe Kosten.

Feststellungsziel: Es wird festgestellt, dass die von der Musterbeklagten gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID GmbH) als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der Musterbeklagten darstellen.

Nun hat das OLG Hamburg den ersten Termin anberaumt: Donnerstag, 13.4.2023, 11 Uhr, Saal 224 (Quelle). Das bedeutet wohl, dass das Mindestquorum erreicht wurde und die Klage zulässig ist.

Betroffene können bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung – also bis 12.4.2023 inkl. – Ansprüche anmelden (vgl. § 608 ZPO). Mehr unter www.musterfeststellungsklagen.de/eos