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Hamburgische Bürgerschaft – Antrag der Regierungsfraktionen: Quartalsmäßige und kostenlose persönliche Bonitätsauskünfte bei Scoring-Unternehmen

SPD und Grüne habe in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag mit dem Titel „Quartalsmäßige und kostenlose persönliche Bonitätsauskünfte bei Scoring-Unternehmen“ eingereicht (Drs. 22/8618). Daraus:

„Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, Verbraucher:innen nicht mehr nur jährlich eine „Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 III DSGVO)“ ermöglichen zu können, sondern entsprechend der Veränderung des Score-Wertes. Allerdings ist die tatsächliche Anzahl der möglichen Bonitätsscore-Auskünfte nicht klar definiert. (…)

Nach einem modernem Verständnis von Datenschutz und Transparenz sollten Verbraucher:innen ein Recht auf regelmäßige kostenlose Auskunft darüber haben, auf welcher Basis Scoring-Unternehmen bewerten. Gerade im Hinblick darauf, dass ein Einsehen des Score-Algorithmus oder der Gewichtung der Daten bisher nicht möglich ist, muss Verbraucher:innen zumindest dieser Ausgleich ermöglicht werden.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Verbraucher:innen zumindest einmal pro Quartal einen Anspruch auf eine kurzfristige (innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der vollständigen und ordnungsgemäßen Beantragung) und kostenlose Auskunft in Form einer Kopie der über sie gespeicherten bonitätsrelevanten Daten gegenüber jedem Anbieter von Bonitätsauskünften erhalten,

2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass diejenigen Unternehmen, welche eine kostenlose Datenkopie anbieten, dazu verpflichtet werden, das Angebot gut sichtbar und verständlich auf der eigenen Website und darüber hinaus in einem dafür vorgesehenen Informationsportal zu platzieren, und

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2022 zu berichten.