Kategorien Uncategorized Beitragsautor Von Matthias Butenob Beitragsdatum 20. Januar 2022 Fortbildungen 2022 der LAG Schuldnerberatung NRW Die LAG Schuldnerberatung NRW hat das Fortbildungsangebot für 2022 veröffentlicht. Die erste Veranstaltung: Schlagwörter Termine ← LSG Thüringen: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist eine Aufrechnung / Verrechnung nach §§ 51, 52 SGB I grundsätzlich nicht mehr möglich → BAKinso e. V.: Stellungnahme zur Länderumfrage „Modernisierung des Insolvenzrechtes“ des Bayrischen Staatsministeriums für Justiz v. 28.10.2021