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BGH zur SEPA-Lastschrift und der Insolvenzanfechtung

Hier der Hinweis auf BGH, Urteil vom 13.10.2022 – IX ZR 70/21 – mit dem Leitsatz:

Eine Zahlung im Wege der SEPA-Lastschrift ist erst mit ihrer vorbehaltlosen Einlösung durch die Schuldnerbank insolvenzanfechtungsrechtlich vorgenommen worden.