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iff-Überschuldungsradar 2021/22 von Frank Wiedenhaupt: „Scheitern in der Corona-Krise: oder die Philosophie des Meister Yoda“

Frank Wiedenhaupt fordert im iff-Überschuldungradar 2021/22:

  1. Sofern der Nachweis durch den Schuldner geführt wird, dass es sich bei Vermögen um seine private Alterssicherung handelt, soll diese bei einem coronabedingten Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden können.
  2. Für coronabedingte Rückstände bei den Krankenkassen soll der § 266a StGB ausgesetzt werden.
  3. Für coronabedingte Insolvenzen soll der Eintrag des Insolvenzverfahrens in allen Bonitäts-Dateien sofort nach Erteilung der Restschuldbefreiung und Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht werden müssen.
  4. In allen Bundesländern sind wie in Berlin ein kostenloses, öffentlich finanziertes Beratungsangebot für Kleinst- und Soloselbstständige zu etablieren, um diese Menschen nicht für unsere Gesellschaft zu verlieren.