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Geplante Änderung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung: Kommentierung der BAG-SB

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant Änderungen der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung (siehe unsere Meldung vom 3.6.2021). Die BAG-SB kommentiert „Stromsperren wirksam verhindern“ und fordert weitere Maßnahmen:

  • Die Stromkosten sind in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger zu übernehmen und nicht mehr pauschalisiert zu bezahlen.
  • Die Übernahme von Stromschulden durch den Sozialleistungsträger ist als Sollbestimmung in die Leistungsgesetze aufzunehmen und daher genauso zu gestalten wie die Übernahme von Mietschulden und Schulden der Heizungsenergie.
  • Eine Aufrechnung sollte nur bei dem Darlehensnehmer, und nicht bei weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, vorgenommen werden können.
  • Energiesparprogramme sind sinnvoll auszubauen und die Inanspruchnahme durch Leistungsempfänger*innen zu honorieren. Dies wäre nicht nur klimapolitisch sinnvoll, sondern würde auch zu einer Reduzierung der Ausgaben für Haushaltsenergie führen.
  • Runde Tische mit Energielieferanten, anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen, Jobcentern und Klimaagenturen sollten flächendeckend forciert sowie der Ausbau von (sinnvollen) PrePaid-Systemen bzw. Systemen, die eine Grundversorgung auf kleinem Maß weiterhin ermöglichen, gestärkt werden.