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Praktischer Fall (8): drohende Hilfebedürftigkeit nach Lohnpfändung

Ein Schuldner verdient 1.390 Euro netto und seine Lebenspartnerin 160 Euro netto. Der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft beträgt 1.546 Euro.

Der Bedarf wird also – ohne Pfändung – um 4 Euro überschritten. Nun wird der Lohn des Schuldners gepfändet. Wie wird der der pfändungsfreie Betrag berechnet und was ist zu tun?

Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag