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BGH verneint Pflicht des Schuldners, in Wohlverhaltensperiode unaufgefordert Einkommensänderung eines Unterhaltsberechtigten mitzuteilen

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Inso-Newsletter auf BGH Beschl. vom 12.7.18, IX ZB 78/17 hin:

§ 295 Abs. 1 Inso enthält nicht die Pflicht, den Treuhänder unaufgefordert über einen
höheren ausgezahlten Lohn oder über die Einkünfte eines Unterhaltsberechtigten zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, IX ZB 249/08; Rn. 11, 14 ff). – Rz. 7

Anmerkung RA Henning:

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DIW-Wochenbericht 34/2018 zu Hartz IV: starker Rückgang der Arbeitslosen, aber nicht der Hilfebedürftigen

Die Zahl der Arbeitslosen, die Hartz IV beziehen, ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gesunken – und zwar stärker als die Arbeitslosigkeit generell. Die Zahl aller Hilfebedürftigen hat sich indes kaum verändert, seit 2011 blieb sie konstant. Das liegt zum Teil daran, dass die Zahl der Erwerbstätigen, die ihren Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen, kaum zurückgeht – trotz des gesetzlichen Mindestlohns. Vor allem aber macht sich ein starker Zuwachs an anerkannten Asylsuchenden bemerkbar. In diesem Zusammenhang hat auch die Zahl der bedürftigen Kinder zugenommen.

Quelle: https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.596512.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 29.10.2018
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Bericht der Bundesregierung: nur in 0,78 % konnte die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre verkürzt werden

Die Bundesregierung hat die Evaluierung zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (vgl. Art. 107 EG-InsO) vorgelegt (BT-Drucksache 19/4000).

Für Experten nicht wirklich erstaunlich, aber deutlich: „Im Erhebungszeitraum konnte anhand der ausgewerteten Daten in 534 Fällen eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden (…) Stellt man dieser Zahl die Anzahl der im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gestellten Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von 68.240 natürlichen Personen gegenüber (…) , beläuft sich der rechnerische Anteil der Verfahren, in denen eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt wurde, auf 0,78 Prozent. (…)

Der Anteil der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen konnten, liegt bei deutlich unter 2 Prozent und verfehlt daher die vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vorgegebene Zielmarke von 15 Prozent deutlich.“

Die Bundesregierung äußert zwar einige Vorbehalte („Bei der Interpretation dieser Quote sind allerdings die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:…“), doch vermag dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die damals mit viel Getöse und Medienecho begleitete Verkürzung des RSB-Verfahrens krachend gescheitert ist.

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BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben

BGH, Urteil vom 22. März 2018, I ZR 25/17 – amtlicher Leitsatz:

Das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, stellt keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung dar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. März 2015, I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 25 = WRP 2015, 1341 – Schufa-Hinweis). – UWG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3

Siehe dazu die Pressemitteilung der VZ Bayern

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BGH zu Tickets zum Selberausdrucken: Eventims „print@home“-Gebühr unzulässig

Ticketkäufer haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine „print@home“-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangt bisher für diese „ticketdirect“-Option pauschal eine „Servicegebühr“ in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Der BGH hat nun in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).

Quelle und mehr: Pressemitteilung VZ NRW.

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ZDF-Wiso: „Abzocke mit Kettenkrediten“

Am Montag berichtete Kai Dietrich im Magazin ZDF-Wiso über „Abzocke mit Kettenkredite“: Wenn man einen Verbraucherkredit nicht im Rahmen der Laufzeit abbezahlen kann, oder gar einen weiteren benötigt, kommt es zum Kettenkreditvertrag. Das kann richtig teuer werden!  Siehe www.zdf.de/verbraucher/wiso/abzocke-mit-kettenkrediten-100.html und die Meldung des IFF dazu

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RA Schaller zu Ausbildungsförderung

RA Schaller gibt umfassende Infos zu Sozialleistungen bei der Ausbildungsförderung.

Ganz großen Dank für die tollen Skripte und für das öffentliche zur Verfügung stellen!

Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2395/

siehe auch:

Dann hat Tim vom Ökumenischen Arbeitslosenzentrum Nürnberg mal einen Comic zur Visulisierung der Ansprüche von Auszubildenden und SGB II gemacht, diese etwas unkonventionelle Arbeitshilfe gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Leistungsausschluss_nach____7__5___6_SGB_II28012018.pdf

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BGH zur Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Einzelzwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss in einem nach Insolvenzverfahrenseröffnung begonnenen Rechtsstreit

BGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 – IX ZB 57/12 – gerichtlicher Leitsatz:

Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen begonnen wurde, kein Insolvenz-, sondern Neugläubiger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schuldner zusätzlich aus einem vor Insolvenzeröffnung verwirklichten Schuldgrund materiell-rechtlich zur Kostenerstattung verpflichtet ist. – § 38 InsO, § 89 Abs 1 InsO

Anmerkung: unklar bleibt in der Entscheidung leider, wieso es zu einem Rechtsstreit (vorliegend: VB) kommen konnte, obwohl ja schon das Insolvenzverfahren eröffnet war. Vermutlich schlichte Unkenntnis vom Antragsteller?

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Sozialrecht-Justament 8/2018: Unterkunfts – und Heizkosten nach dem SGB II

An dieser Stelle der Hinweis auf das neue Sozialrecht-Justament von Bernd Eckardt. Dieses Mal zum Thema „Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II“. Direkt zum lesenswerten Werk als pdf.

Dort wird zum Beispiel auch auf die wichtige Entscheidung des BSG vom 23.05.2013, B 4 AS 67/12 R hingewiesen (vgl. unsere Meldung vom 29.5.2013: BSG: Durch eine Sanktion ausfallender Mietanteil eines in Bedarfsgemeinschaft lebenden SGB-II-Beziehers erhöht Bedarf der Mitbewohner)

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OVG Hamburg zur sog. „verdeckten Disziplinarmaßnahme“ gegenüber einem Insolvenzrichter

Ende letzten Jahres gab es eine bemerkenswerte Entscheidung des Präsidiums des Hamburger Amtsgerichts (siehe Bericht Wirtschaftswoche: „Hamburger Insolvenzrichter wird entmachtet“).

Nun gibt es dazu eine Entscheidung des OVG Hamburg vom 25.06.2018, 3 Bs 73/18. Die ersten beiden Leitsätze lauten:

1. Entscheidungen des Präsidiums bei der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplanes verletzen die richterliche Unabhängigkeit, wenn sie sich als eine dem Disziplinarrecht vorbehaltene Reaktion auf ein dienstliches Fehlverhalten darstellen (sog. verdeckte Disziplinarmaßnahme).