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Zurückweisung eines Mahnantrags bei unzulässiger Kosten-Doppelung

Wir hatten am 8.9.2016 schon auf die Entscheidungen des AG Coburg, Beschl. v. 03.03.2016 – 15-7790975-00-N (rechtskräftig) und des AG Mayen, Beschl. v. 17.05.2016 – 16-6487620-0-1 (rechtskräftig) hingewiesen („Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“). In der aktuellen ZVI sind diese Entscheidungen nun auch abgedruckt. Im Heft ist zudem ein Beitrag von Dieter Zimmermann dazu.