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Verbraucherzentrale Hamburg: „Doppelte Abschlusskosten jetzt von Versicherung zurückholen“

„Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten haben, ist rechtskräftig. Der Versicherer verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Verbraucher, die für Kapitallebens- und private Rentenversicherungspolicen doppelte Abschlusskosten zahlen mussten, können daher nun Geld nachfordern, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg und hält auf www.vzhh.de einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen bereit (Urteil vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15).“ – zur ganzen PM der VZ HH