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Erstattung von Verwaltungsgebühren nach erteilter Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

Hier der Hinweis auf eine sehr interessante und in einigen Städten auch relevante Entscheidung des OVG Saarlouis, Urteil vom 14.9.2016, 1 A 121/15 – Leitsätze

1. Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren aus Zulassungsvorgängen und die dadurch herbeigeführte Gebührenzahlung einen Verstoß gegen die sich aus § 301 InsO ergebenden Wirkungen der Restschuldbefreiung dar mit der Folge, dass ein rechtlicher Grund für das Behaltendürfen der Leistung nicht gegeben ist.

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SG Mainz zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch eines SGB II-Empfängers

„Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) entschieden, dass ein Jobcenter einem Leistungsbezieher Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) zurecht nur noch in Form eines Darlehens bewilligt hat, weil er aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge.

(…)  Die Richter wiesen [zwar] darauf hin, dass das Jobcenter im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Das sei nicht zumutbar, weil damit der ausdrücklich vereinbarte Wille der Eltern unterlaufen würde. Eine Ausnahme gelte jedoch, wenn ausreichend Barvermögen vorhanden sei, um den ausgeschlossenen Erben auszuzahlen, ohne dass z.B. ein Grundstück verkauft oder beliehen werden müsse.

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Heute: Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut

„Die Vereinten Nationen haben den 17. Oktober zum Internationalen Tag zu Beseitigung der Armut erklärt. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Bundesregierung, sich mit allen Kräften für die Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland einzusetzen:

„Kinder sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Diese Kinder sind gesundheitlich gefährdet und bleiben auch häufiger als andere in der Schule auf der Strecke.

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Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August – 33 O 2/16 – einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yello Strom GmbH stattgegeben. Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.

Damit aber hat Yello Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts

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OLG Stuttgart zum Rechtsmissbrauch bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

OLG Stuttgart, Urt. v. 06.09.2016 – 6 U 207/15 – Leitsatz des Gerichts:
Der Herleitung von Rechten des Verbrauchers aus einem wegen eines Belehrungsfehlers möglichen Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags kann der Einwand der Verwirkung oder des Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht generell und nicht allein wegen des Zeitablaufs und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Verbrauchers in Unkenntnis der fortbestehenden Widerruflichkeit entgegengehalten werden. Eine Treuwidrigkeit kommt vielmehr nur wegen Besonderheiten im Einzelfall in Betracht.

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Thomé: „Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht“

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht hat, welches deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht. Insofern müsse ein Leistungsanspruch eingeräumt werden (Urteil vom 18.07.2012 – 1 BvL 10/10,1 BvL 2/1).

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Kardinal Woelki fordert höhere Steuern für Reiche

„Geld ist nicht Herr. Eigentum bedeutet vor allem eine Verpflichtung für das Allgemeinwohl.“ Das sagte Kardinal Rainer Maria Woelki in einem Interview, welches das manager magazin in seiner neuen Ausgabe veröffentlicht – siehe: www.manager-magazin.de

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Hamburg ex-Sozialsenator Detlef Scheele als künftigen Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur vorgeschlagen

Der BA-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 07.10.2016  der Bundesregierung Herrn Detlef Scheele als künftigen Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur vorgeschlagen. Detlef Scheele würde damit auf Frank-J. Weise folgen, der seit 2004 an der Spitze des Vorstands steht. Seit Herbst 2015 ist er im BA Vorstand für den Themenbereich Arbeitsmarkt verantwortlich. – Quelle und mehr: PM Arbeitsagentur

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Verbraucherzentrale Hamburg: „Doppelte Abschlusskosten jetzt von Versicherung zurückholen“

„Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten haben, ist rechtskräftig. Der Versicherer verzichtet auf eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Verbraucher, die für Kapitallebens- und private Rentenversicherungspolicen doppelte Abschlusskosten zahlen mussten, können daher nun Geld nachfordern, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg und hält auf www.vzhh.de einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen bereit (Urteil vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15).“ – zur ganzen PM der VZ HH

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Reill-Ruppe zu „Persönliche Beratung und Qualitätssicherung im Rahmen des § 305 Abs. 1 InsO“

Prof. Dr. Nicole Reill-Ruppe aus Erfurt hat sich in der Verbraucher und Recht (VuR) 9/2016 dem Thema „Persönliche Beratung und Qualitätssicherung im Rahmen des § 305 Abs. 1 InsO“ gewidmet. Der Beitrag ist online aufrufbar: www.vur.nomos.de/…/Aufsatz_VuR_16_09.pdf