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BA Arbeit: „Zahl der Sanktionen sinkt auf unter eine Million“

„Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken.

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Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätischer und Deutscher Kinderschutzbund ziehen kritisch Bilanz

„Das Bildungs- und Teilhabepaket sei fünf Jahre nach seiner Einführung als gescheitert anzusehen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband. Die Leistungen seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form nicht geeignet, Bildung und Teilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, so die ernüchternde gemeinsame Bilanz. Die Verbände werfen der Bundesregierung mangelndes politisches Interesse vor und fordern eine Totalreform im Sinne der Kinder“ – Quelle und mehr: PM Paritätischer – sowie 160407_Positionspapier_Bilanz-Teilhabepaket.pdf

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DGB fordert Aktionsprogramm: „Kinderarmut in Westdeutschland wächst weiter“

„Die Zahlen sind alarmierend: Mehr als 1,66 Millionen Kinder waren im vergangenen Jahr in Deutschland von Hartz IV abhängig. Während im Osten die Armutsquote auf hohem Niveau nahezu stagniert, nimmt sie Westdeutschland weiter zu – trotz starker Konjunktur und geringer Arbeitslosigkeit. Der DGB fordert jetzt ein Sonderprogramm gegen Kinderarmut.“ – Quelle und mehr: www.dgb.de

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Praktischer Fall: erhält ein Gläubiger eine altes Vermögensverzeichnis ?

Ein Schuldner hat vor 6 Monaten die Vermögensauskunft abgegeben. Nun beaufragt ein anderer Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Was geschieht? Erhält dieser Gläubiger die alte Vermögensauskunft? Automatisch? Auf Antrag? Muss der Schuldner gar eine neue Vermögensauskunft abgeben?

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

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LG Berlin: Vermieter muss dem Mieter keine Hilfestellung in finanzieller Notlage geben

LG Berlin, Beschluss vom 22.01.2016 – 65 S 442/15 – daraus:

„Wenngleich sich der Beklagte (Anmerkung: Mieter) seit Sommer 2014 in einer besonderen persönlichen Belastungssituation befand, so vermag dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 04.02.2015 – VIII ZR 175/14 – Anmerkung: siehe BGH zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters) (…)

Aus dem Mietverhältnis folgt jedoch keine Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter (…) Hilfestellung bei der Bewältigung persönlicher, insbesondere (auch) finanzieller Notlagen zu leisten, (…) . Diese Aufgabe liegt beim (Sozial-) Staat, deren Stellen in Anspruch zu nehmen, dem Mieter gegebenenfalls obliegt.“

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Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern – Qualitätsstandard

„Um eine effiziente und qualitätsorientierte Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern im Kontext der angestrebten Delegation der Insolvenzberatung auf die Kommunen zu gewährleisten, wurden für die Tätigkeit der wohlfahrtsverbandlichen und kommunalen Beratungsstellen nachfolgender Qualitätsstandard vereinbart.“

http://lag.schuldnerberatung-bayern.de/wp-content/uploads/2020/07/2015-03-10_Qualit%C3%A4tastandards_Schuldner-_und_Insolvenzberatung_2016-03-01.pdf

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.09.2021
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Stromspar-Check: „Erfolgreiche Aktion gegen Energiearmut wird ausgeweitet“

„Das Beratungsangebot „Stromspar-Check“ von Caritas und Energie- und Klimaschutzagenturen reduziert Energiekosten und CO2-Emissionen. Nun gab Umweltministerin Barbara Hendricks den Startschuss für die Ausweitung des Projekts.“ – Quelle und mehr: www.caritas.de

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Europäische Kommission: „Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU“

„Ein angemessener Insolvenzrahmen ist wichtig für Investoren, Gläubiger und Schuldner. Das Fehlen eines harmonisierten Ansatzes bezüglich Insolvenzen (…) muss deshalb notwendigerweise auf EU-Ebene behandelt werden.

(…) Die Insolvenz-Empfehlung zielt darauf ab, Minimalstandards zu etablieren für (1) präventive Umstrukturierungsmaßnahmen, die es Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten ermöglichen, frühzeitig umzustrukturieren, um die Insolvenz zu vermeiden, und (2) Restschuldbefreiungszeiträume für redlich gescheiterte insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer, da Restschuldbefreiung einer der notwendigen Schritte für die Schaffung einer „zweiten Chance“ ist. Die Insolvenz-Empfehlung deutet darauf hin, dass ihre Grundprinzipien auch auf Verbraucherinsolvenzen angewendet werden können. (…) – Quelle und mehr: http://ec.europa.eu/justice

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Wolfgang Jäckle: „Unseriöses Inkasso und kein Ende“

Unter der Überschrift „Unseriöses Inkasso und kein Ende“ widmet sich RA Wolfgang Jäckle in der VuR 2/2016, Seite 60ff dem Thema. Den Beitrag gibt es nun online. Sehr juristisch, aber – oder deshalb – auch sehr lesenswert.

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BASFI Hamburg: Fachanweisung zu Leistungen für Bildung und Teilhabe

Fachanweisung zu § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und § 28 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB II (mehrtägige Schul- und Kitafahrten), § 28 Abs. 3 SGB II (Schulbedarf) und §§ 29 und 30 SGB II – Leistungen für Bildung und Teilhabe vom 01.04.2016 (Gz: SI 213/214/112.21-8-18) – siehe: www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap03-28/…