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iff-Überschuldungs­report 2016 (II): Sonderthema „Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerberatung“

Im iff-Überschuldungsreport 2016 findet sich ab Seite 36 das „Sonderthema: Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerberatung“.

Dazu aus den Ergebnissen: „Die diesjährige Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen des iff hat gezeigt, dass es ein reges Interesse gibt, die Beratungen durch digitale Lösungen zu unterstützen. Das Sonderthema des iff-Überschuldungsreports widmet sich dementsprechend den digitalen Arbeitshilfen in der Schuldnerberatung. Insgesamt zeigt das Ergebnis, dass eine Digitalisierung der Beratung nicht weiterhilft, eine Digitalisierung der Arbeitsabläufe jedoch sehr wohl.“

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iff-Überschuldungs­report 2016 (I): Beim Aufschwung werden immer mehr Menschen abgehängt

Das Hamburger institut für finanzdienst­leistungen e.V. (iff) stellte letzten Freitag den iff-Überschul­dungsreport 2016 (Download unter www.iff-ueberschuldungsreport.de) vor.

„Darin wird deutlich, dass der wirtschaftliche Aufschwung an den finanziell gefährdeten Haushalten vorbeigeht. Viele Überschuldete scheinen zu resignieren und verzichten auf eine schuldenfreie Zukunft. Die Überschuldeten sind immer verletzlicher. Sie haben trotz Einführung des Mindestlohns immer geringere Einkommen, sie finden vergleichsweise schlechter einen Arbeitsplatz und der Anteil der Alleinerziehenden steigt wieder. Wichtiger denn je sind daher Angebote zur Überschuldungsprävention (…)“ – zur ganzen PM des iff

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Rechnungshof: Förderprogramme des Jobcenter „oft nur zufällig erfolgreich“

„Mehr als 1,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland sind arbeitslos. In den Jobcentern wird deshalb viel Geld investiert, um diese Menschen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. (…) Doch was kommt dann?“ – zum ganzen Bericht von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung: „Rechnungshof kritisiert Jobcenter“

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Kann die „FKH OHG“ die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugunsten der „FKH GbR“ betreiben?

Die Antwort auf diese Frage ist sehr umstritten.

— Einschub 28.6.2017: siehe Zwangsvollstreckung der FKH OHG aus Titeln der FKH GbR: BGH weißt Rechtsbeschwerde zurück

=> BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 – VII ZB 64/16

In der aktuellen Deutschen Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) wird der Beschluss des AG Wuppertal, Beschluss vom 5.8.2016, 43 M 3226/16 wiedergeben (DGVZ 2016,240).

Daraus: „Im Zwangsvollstreckungsrecht gilt der Grundsatz der Formstrenge. Die Vollstreckungsgläubigerin muss dem Vollstreckungsorgan die Identität mit der Titelgläubigerin zweifelsfrei nachweisen. (…) Hier kann nicht festgestellt werden, dass die Vollstreckungsgläubigerin „FKH OHG“ zur Vollstreckung aus dem für die „FKH GbR“ ergangenen Titel befugt wäre. Insbesondere ist auch nicht festzustellen, dass eine identitätswahrende Umwandlung von der „FKH GbR“ in die „FKH OHG“ erfolgt wäre. Die notarielle Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 BNotO des Notars vom 10. November 2015 ist kein sicherer Nachweis für eine identitätswahrende Umwandlung, sondern gibt mit den auszugsweisen Zitaten aus der Handelsregisteranmeldung der „FKH OHG“ letztlich nur eigene Erklärungen der Vollstreckungsgläubigerin „FKH OHG“ wieder.

Siehe auch Landgericht Kassel, Beschl. v. 15.06.2016, Az.: 3 T 273/16

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 28.06.2017
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BGH: sofortige Restschuldbefreiung nur bei tatsächlicher Berichtigung der Verfahrenskosten

BGH, Beschluss vom 22. September 2016 – IX ZB 29/16 – Leitsatz:

„Sind keine Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten offen, kann dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nur erteilt werden, wenn er tatsächlich die Verfahrenskosten berichtigt hat und ihm nicht nur Verfahrenskostenstundung erteilt wurde.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.01.2017
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Musterbrief: Zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. Pfändet ein Gläubiger Lohn oder Gehalt einer verschuldeten Person direkt beim Arbeitgeber, wird das automatisch berücksichtigt. Bei einer Kontopfändung hingegen müssen Betroffene rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, um den unpfändbaren Betrag des Weihnachtsgeldes zu schützen. Darauf weist die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hin. – zur ganzen PM der VZ Hamburg

Hier gibt es einen Musterbrief dazu: www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/137651A.pdf

Siehe auch „Die Berücksichtigung von Weihnachtsgeld bei laufender Lohn- oder Gehaltspfändung und bei der Kontopfändung“ (www.infodienst-schuldnerberatung.de)

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Alleinerziehende in Armut: Paritätischer lobt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses als armutspolitisch wichtigen Schritt

Die gestern im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses (siehe: Mehr Unterstützung für Alleinerziehende) begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen. – Quelle und mehr: PM des Paritätischen

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Bundestag – Kleine Anfrage B90/Grüne zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten

„Nach Problemen infolge des im März 2016 beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10123). Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Berichte, wonach von den Sparkassen im ersten Halbjahr 2016 rund 8,9 Prozent weniger Wohnungsbaukredite an Privatkunden zugesagt worden seien als im Vorjahr. Die Fraktion fragt die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen hierzu, insbesondere auch zu besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen. Weiterhin wollen die Grünen wissen, ob die Regierung „klarere Regelungen“ zur Durchführung des Gesetzes für erforderlich hält. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war von der EU als Reaktion auf die massenhaft faulen Immobilienkredite in manchen Mitgliedsstaaten eingeführt worden, die wesentlich für den Ausbruch der Euro-Krise waren.“ – Quelle: Bundestag / HIB

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BGH zur Vergütung des Insolvenzverwalters

Aus BGH, Beschluss vom 22.9.2016, IX ZB 82/15:

„Sodann wird das Beschwerdegericht zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3 Abs. 2 lit. e InsVV vorliegen. Dabei weist der Senat darauf hin, dass die Annahmen des Beschwerdegerichts, eine Zahl von vier Gläubigern sei gering und die Vermögensverhältnisse des Schuldners seien überschaubar, weil er lediglich regelmäßige Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und später Arbeitslosengeld erzielt, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden sind.“

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Creditreform meldet „Überschuldung steigt spürbar – vor allem „harte“ Überschuldung nimmt 2016 weiter zu“

„Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist 2016 zum dritten Mal in Folge, und deutlicher als erwartet, angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2016 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,06 Prozent gemessen. Damit sind über 6,8 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Dies sind rund 131.000 Personen mehr als noch im letzten Jahr (+ 1,9 Prozent). Die Überschuldungsquote steigt deutlich an, obwohl die Bevölkerung spürbar zugenommen hat.“ – Quelle und mehr: PM Creditreform