Diverse Medien weisen darauf hin, dass über eine Millionen Menschen auf ALG II angewiesen sind, obwohl diese arbeiten (z.B. ZEIT). Siehe „Von Arbeit muss man leben können“ von Sabine Zimmermann (LINKE, MdB). Siehe dazu auch die Grafik:
Monat: September 2016
„Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden zukünftig ein Entgelt zahlen sollen, mit denen individuell vereinbart wurde, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank nun abgemahnt.
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.08.16
und Antwort des Senats Betr.: „Einzelplan 4 im Haushalt 2017/2018 – Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung“ – siehe Drucksache21/5749
„Die Wirtschaft wächst, doch die Kinderarmut auch: In Deutschland leben heute im Vergleich zu 2011 mehr Kinder in Familien, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Das zeigen aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für Bundesländer, Städte und Kreise. Für die Mehrheit der Kinder ist Armut ein Dauerzustand – staatliche Unterstützung orientiert sich nicht am Bedarf Heranwachsender.“
Quelle und mehr: PM der Bertelsmann Stifung. Die Zahlen zu Hamburg als pdf. Siehe auch Bericht Hinz&Kunzt: „56.744 Hamburger Kinder sind arm“
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Rechtsanwalt Joachim Schaller aus HH hat ein umfassendes Skript (64 Seiten) zu existenzsichernden Leistungen, insbesondere ergänzende und aufstockende SGB II – Leistungen für Auszubildende in allen Ausbildungslagen, erstellt. Darin sind im Detail die Neuregelungen durch das „9. SGB II-ÄndG“/ Rechtsvereinfachungsgesetz eingearbeitet.
An dieser Stelle der Hinweis auf einen sehr lesenwerten Beitrag im Infodienst-Schuldnerberatung mit dem Titel „Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“.
Der Beginn: „Das AG Coburg (das Zentrale Mahngericht für Bayern) hat mit Beschluss vom 03.03.16 (AZ: 15-7790975-00-N) den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, in dem sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten tituliert werden sollten.
Die AG Soziales der Sozialpolitischen Opposition lädt in Kooperation mit dem Hamburger Netzwerk SBG II Menschen-Würde-Rechte zu zwei Veranstaltungen zum Titel: „Recht! Vereinfachung? Verschlimmerung?! Die aktuellen Änderungen im Arbeitslosengeld II“ ein:
- Mi 28.09.2016: Darstellung und politische Einschätzung
- Do 13.10.2016: Handlungsmöglichkeiten
beide jeweils um 19.30 Uhr im Centro Sociale, Sternstr. 2 (U-Bahn Feldstr.)
Am 1. August diesen Jahres sind unter dem Irreführenden Titel ‘Rechtsvereinfachungsgesetz’ zahlreiche Änderungen im ALG II in Kraft getreten. Der Rechtsanwalt Joachim Schaller
Aus der PM des LG Frankenthal vom 29.8.2016: „Die Staatsanwaltschaft wirft vier unterschiedlichen männlichen Angeklagten zwischen 61 Jahren bis 42 Jahren vor, in Ludwigshafen und anderenorts beim Betrieb eines Inkassounternehmens dauerhaft dadurch einen großen Gewinn erzielt zu haben, dass beim Inkasso massenhaft Kleinforderungen in den an die Schuldner versandten Forderungsanschreiben bewusst wahrheitswidrig behauptet wurden.
Jobcenter können auch von Dritten Auskünfte über Leistungsberechtigte nach dem SGB II einholen. Präzisiert wurde diese Bestimmung durch die Gesetzesänderungen bei Hartz IV zum 1. August. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/5687) erklärt der Senat nun jedoch, dass nur die Antragsteller_innen auf ALG II selbst ordnungswidrig handeln, wenn sie erhebliche Tatsachen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angeben.
Verbraucherpolitischer Bericht 2016
Die Bundesregierung hat ihren jährlichen verbraucherpolitischen Bericht (18/9495) vorgelegt. In dem 47-seitigen Papier werden alle verbraucherpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts zusammengefasst. In der Einleitung schreibt die Regierung, ihr Ziel sei ein „verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden“. Verbraucher sollten „selbstbestimmt entscheiden können“. – Quelle