In seinem aktuellen Newsletter weist RA Kai Henning auf OLG Hamm Urt. vom 15.7.15, 20 U 234/14 hin. Seine Anmerkung dazu:
„Einige größere Anwaltsbüros machen aktuell Forderungen aus privaten Krankenversicherungsverträgen gegen Schuldner geltend, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Hierbei werden auch vor Insolvenzeröffnung entstandene Prämienforderungen mit der Begründung eingefordert, der Krankenversicherungsvertrag (KV) sei nicht „vom Insolvenzbeschlag erfasst“ und die vor Eröffnung entstandenen Forderungen daher keine Insolvenzforderungen.