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Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig

Die Kürzung von Hartz IV Leistungen in Form von Sanktionen ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig. Die 15. Kammer des Gerichts ist der Auffassung, dass Hartz IV Sanktionen die Menschenwürde antasten und Leib und Leben gefährden können. – Sozialgericht Gotha – Beschluss vom 26.05.2015 – Az.: S 15 AS 5157/14Quelle und mehr – siehe auch die PM des Paritätischen „Paritätischer begrüßt aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Gotha und fordert Abschaffung der Sanktionen„.