Kategorien
Uncategorized

LSG Niedersachsen-Bremen: Jobcenter muss im Einzelfall bei drohendem Arbeitsplatzverlust Darlehen für PKW gewähren

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens
entschieden, dass das Jobcenter der Arbeitnehmerin vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung
eines PKW gewähren muss, wenn andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Im konkreten Fall war
der PKW zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung nicht von vornherein
unwirtschaftlich.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 13.05.2015 – L 11 AS 676/15 B ER