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Button-Lösung: „Bestellung abschicken“ nicht ausreichend

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (www.wettbewerbszentrale.de) weist darauf hin, dass die Worte „Bestellung abschicken“ nicht den Vorgaben der Button-Lösung genügen und verweist neben der Entscheidung OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2013, Az. 4 U 65/13 auf eine neue Entscheidung des LG Düsseldorf, Anerkenntnisurteil vom 11.03.2015, Az. 37 O 78/14Quelle und mehr