Kategorien
Uncategorized

Änderung im Unterhaltsrecht: Anpassung des Mindestunterhalts von Kindern

Die Bundesregierung hat am 12. August den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen.

Durch eine Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden.

Quelle: PM des BMJV

RegE: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts

siehe auch Deutscher Verein: „Kopplung des Mindestunterhalts für Kinder an das Existenzminimum nur ein kleiner Schritt in Richtung eines belastbaren Gesamtsystems“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015