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Fachtagung „Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe“ vom 8.-9. Okober 2015 in Stralsund

„Ohne Schuldenregulierung keine Resozialisierung, so Professor Dieter Zimmermann, aus einem Beitrag im Buch „Ökonomische Faktoren in der Straffälligenhilfe“, Herausgeber Karl Heinrich Schäfer/Helmut Bunde.

Bereits 1970 veröffentlichte Anton Stehle in der ZfStrVo 1970, 292 ff. einen Beitrag mit dem ähnlichen Titel: „Ohne Schuldenregulierung scheitert die Resozialisierung“. Schon damals thematisierte er die wirtschaftliche Misere vieler Strafgefangenen/ Strafentlassener und zeigte auf, dass ein Berg von Schulden die soziale Eingliederung erschwert und erneute Straffälligkeit begünstigt.

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EuGH zur Insolvenzanfechtung: Berufung auf im ausländischen Recht vorgesehenen Fristen und Formvorschriften möglich

Anlässlich der vorstehenden Meldung (Neufassung der EuInsVO) weisen wir auf den Beitrag von Noerr zum Urteil vom 16.04.2015 des EuGH (C-557/13) hin. Leitsätze des Gerichts:

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Europäisches Parlament billigt die Neufassung der EUInsVO

Gestern hat das Europäische Parlament die Neufassung der EuInsVO (VO Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000) beschlossen. Siehe dazu: Übersicht zur Neufassung der EuInsVO (Wimmer, jurisPR-InsR 7/2015 Anm. 1) und EuInsVO Reform 2015 (Schultze und Braun).

Die Neufassung der EuInsVO wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Zwei Jahre danach, also etwa Juni 2017, wird sie dann auf alle nach diesem Datum eröffneten Insolvenzverfahren gelten.

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Verbände verlangen mehr Kindergeld

„Familienverbänden geht die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages nicht weit genug. So sprach der Deutsche Familienverband in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch von einem „enormen Nachholbedarf“, da Kindergeld und Kinderfreibetrag schon seit 2010 nicht mehr erhöht wurden. Inzwischen sei nicht einmal mehr die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Kindesexistenzminimums garantiert.

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Positionierung der BAGFW zu den Regelbedarfen SGB II

„Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände bewerten die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe im SGB II als nicht ausreichend. Zudem führen Leistungslücken an der Schnittstelle zu anderen Bereichen der sozialen Sicherung dazu, dass das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten wird.

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Diakonie erstellt „Thema kompakt: Arbeitslosigkeit“

„Was bedeutet Arbeitslosigkeit? Was sind die Ursachen und welche Hilfen gibt es? Antworten auf diese Fragen, Zahlen und Fakten sowie eine Stellungnahme der Diakonie bietet diese Übersicht.“

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Regierung will Wohngeld erhöhen

„Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 anpassen. Das geht aus einem von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf (18/4897) vor, über den der Bundestag am Freitag, dem 22. Mai 2015, in erster Lesung berät.“ – zur ganzen Bundestagsmeldung

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BFH zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das Finanzamt geleisteter Zahlungen auf Insolvenzforderungen des Finanzamtes

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.2.2015, VII R 27/14 – Leitsätze:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016
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Sozialberatung Kiel: Wann ein Widerspruchsverfahren “erfolgreich” ist

RA Helge Hildebrandt hat einen interessanten Beitrag zu § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X verfasst und bezieht sich dabei auf SG Kiel, Urteil vom 30.04.2015, S 36 AS 1459/13. Die Entscheidung ist dort auch als pdf eingestellt.

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BGH zu Beweisanzeichen für Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 – IX ZR 198/13 zu § 133 Abs. 1 InsO

Rn 9: „Bei den subjektiven Tatbestandsmerkmalen der Vorsatzanfechtung handelt es sich um innere Tatsachen, welche oft nicht unmittelbar nachgewiesen, sondern nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden können. Den für eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit sprechenden Beweisanzeichen kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.