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Zeitplan zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE Drucksache 18/3289: „Über den Zeitplan der Bundesregierung zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) [Anmerkung: vgl. www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=rechtsvereinfachung] war den Fragestellern bekannt, dass am 5. November 2014 die Behandlung im Kabinett und
am 19. Dezember 2014 die Behandlung im Bundesrat erfolgen sollte. Nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 5. November 2014 wurde dieser Gesetzentwurf jedoch noch nicht einmal für die Tagesordnung des Kabinetts angemeldet. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann plant die Bundesregierung den Referentenentwurf zum genannten Gesetz
zu behandeln?
2. Warum wurde vom bisherigen Zeitplan abgewichen?
3. Welche von den über 30 von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Vereinfachung
des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einstimmig beschlossenen Rechtsänderungsvorschlägen sind gerade strittig innerhalb der Bundesregierung (www.harald-thome.de vom 20. Juli 2014)?
Berlin, den 24. November 2014 – Dr. Gregor Gysi und Fraktion“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.12.2014