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Steueransprüche: Weiter fester Zinssatz

„Bei der Verzinsung von Steueransprüchen hält die Bundesregierung an einem festen monatlichen Zinssatz von 0,5 Prozent fest. Eine Anpassung an den jeweiligen Marktzins oder an den Basiszins nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches würde wegen dessen Schwankungen auch zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen, da im Einzelnen für die Vergangenheit festgestellt werden müsste, welche Zinssätze für den jeweiligen Zinszeitraum zugrunde zu legen wären, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2595). Der für alle Zinsen nach der Abgabenordnung geltende einheitliche Zinssatz von 0,5 Prozent habe sich trotz des über die Jahrzehnte wechselnden Zinsniveaus in mehr als 50 Jahren Praxis bewährt.“ – Quelle: hib-Meldung

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016