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Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften – der neue § 67c GenG

ZVI 2014, 129: Butenob, Matthias
„Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften – der neue § 67c GenG
Die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform wurde Mitte letzten Jahres durch Verkündung des „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ vom 15.7.2013 (BGBl I 2013, 2379 ff.) erklommen. Diese Reform der Verbraucherinsolvenz, deren wesentliche Teile am 1.7.2014 in Kraft treten werden, änderte nicht nur die Insolvenzordnung, sondern auch zahlreiche andere Gesetze. So wurden in das Genossenschaftsgesetz der § 66a (Kündigung im Insolvenzverfahren) und der § 67c (Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften) eingefügt. Diese Ergänzungen sind schon seit dem 19.7.2013 in Kraft. Der vorliegende Beitrag befasst sich damit und betrachtet vor allem die Höchstbeträge des § 67c Abs. 1 Nr. 2 GenG.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.10.2014
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Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“

„Auftragnehmer sollen schneller als bislang an das Geld für ihre geleistete Arbeit kommen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/1309), den der Bundestag am Freitag, 9. Mai 2014, in erster Lesung  beraten hat. Der Vorlage sieht unter anderem vor, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sind.“ – zur ganzen Bundestagsmeldung

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Auch Grüne wollen Dispozinsen begrenzen

Nach den LINKEN (siehe unsere Meldung vom 24.03.2014) wollen auch die Grünen die Dispozinsen begrenzen: „Eine Begrenzung der zu hohen Dispositions- und Überziehungszinsen auf ein „vertretbares“ Niveau per Gesetz fordern die Grünen, da sich entsprechende Selbstverpflichtungen der Banken und Mahnungen an die Adresse der Kreditinstitute als wirkungslos erwiesen hätten. In einem Antrag (18/1342) wirft die Fraktion den Banken eine „Abzocke“ der Verbraucher vor. Bei einer Überschreitung des Kontos in einem vom Geldinstitut erlaubten Rahmen (Dispokredit) würden die Zinsen im Schnitt bei 11,3 Prozent liegen. Die Zinsen, die bei der Inanspruchnahme eines Kontos über den geduldeten Rahmen hinaus fällig werden (Überziehungszinsen), würden bis zu 22,5 Prozent reichen, kritisiert die Oppositionspartei.“ – zur ganzen Meldung.

Der Bundestag wird am Donnerstag, 22.05.2014, über die beiden Anträge beraten (TOP 4) – siehe Tagesordnung

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WDR Servicezeit: „Inkasso-Verfahren: Was tun, wenn die Forderungen unberechtigt sind?“

Anfang der Woche ging der WDR in der Sendung Servicezeit dem Thema „Inkasso-Verfahren: Was tun, wenn die Forderungen unberechtigt sind?“ nach. Der Beitrag (Autorin: Katinka Schröder) kann online angeschaut werden: www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/inkassoverfahren100.html

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Bundestag: Opposition lehnt Zwangsverrentungen ab

Die Fraktion Die Linke fordert einen sofortigen Stopp von sogenannten „Zwangsverrentungen“ von Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Der Bundestag debattierte gestern über den entsprechenden Antrag der Linksfraktion (18/589). Nach der derzeitigen Gesetzeslage würden 63-jährige arbeitslose Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, also zum Beispiel Arbeitslosengeld II, von den Jobcentern aufgefordert, auch dann einen Antrag auf vorzeitige Verrentung zu stellen, wenn sie eigentlich arbeiten wollen, sagte der Abgeordnete Matthias Birkwald (Die Linke). Dies widerspreche dem rentenrechtlichen Grundsatz, dass ausschließlich die betroffene Person über einen Antrag auf vorzeitige Rente zu entscheiden hat und sei somit ein „massiver Eingriff in die Freiheitsrechte“.

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Bundesregierung: Gesundheitsrisiken für arme Kinder

Bundestagsmeldung: „Kinder aus einkommensschwachen Familien sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung öfter gesundheitlich benachteiligt. So häuften sich hier Risikofaktoren wie Rauchen, Passivrauchen, Bewegungsmangel und Übergewicht. Heranwachsende aus solchen Familien ernährten sich weniger gesund, trieben weniger Sport und seien deutlich häufiger übergewichtig, schreibt die Regierung unter Bezug auf den Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) des Robert-Koch-Instituts (RKI) in ihrer Antwort (18/1253) auf eine Kleine Anfrage (18/936) der Fraktion Die Linke.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016
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AG München: Bei einem Fernabsatzvertrag bedarf es nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung

Urteil des Amtsgerichts München vom 20.3.14, AZ 261 C 3733/1. Aus der PM des Amtsgerichts: „Bei einem Fernabsatzvertrag steht dem Verbraucher gemäß § 312 d Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht sei von der beklagten Kundin wirksam ausgeübt worden. Die Klägerin hat das von der Kundin ausgefüllte und abgeschickte Stornierungsformular erhalten. Der Widerruf sei rechtzeitig und in der richtigen Form erfolgt. Der Widerruf sei wirksam, obwohl die Kundin die Stornierungsbestätigung nicht abgeschickt hat. Das Gericht führt aus, dass solch eine zusätzliche Bestätigung nach Ausübung des Widerrufsrechts weder im Gesetz vorgesehen sei noch sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin ergebe.“

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BGH: „Unzulässigkeit der Verwertung einer Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses bei streitigen Forderungen des Vermieters“

BGH; Urteil vom 7. Mai 2014 – VIII ZR 234/13: Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beklagte (= Vermieter) nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin (= Mieterin) bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen. Das Vorgehen des Beklagten widerspricht dem in § 551 Abs. 3 BGB zum Ausdruck gekommenen Treuhandcharakter der Mietkaution. – zur PM des BGH

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Süddeutsche: „Arbeit von Berufsbetreuern – Der Lebenshelfer“

Die Süddeutsche Zeitung widmet sich in einem Bericht der Arbeit von Berufsbetreuern.

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Was tun bei einer Hartz IV Sanktion?

Hier der Hinweis auf eine Seite von www.gegen-hartz.de zum Thema.