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„Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren 2014“

Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V. hat mal wieder im infodienst-schuldnerberatung.de die aktuelle Rechtsprechung zum Verbraucherinsolvenzverfahren zusammengestellt.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns den Hinweis auf die Schlagwortfunktion („tag“) unserer Webseite (auf der rechten Seite). Die Schlagworte sind sogar kombinierbar – zum Beispiel wie folgt: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/tag/rechtsprechung+insolvenzverfahren. Alle in der Übersicht 2. Quartal 2014 (pdf) genannten Entscheidungen etwa waren hier schon gemeldet worden.

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BMJV: Roaming-Gebühren sinken

„Seit dem 1. Juli 2014 zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher weniger für das Telefonieren im EU-Ausland. Für Anrufe sind nur noch 19 Cent statt bisher 24 Cent pro Minute fällig für SMS 6 statt 8 Cent. Beim mobilen Surfen sinken die Preise noch stärker: Zu zahlen sind nur noch 20 Cent statt 45 Cent. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer. (…) Dennoch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aufpassen bei der Telefonnutzung im Ausland. Gerade bei der mobilen Internetnutzung können sehr schnell hohe Kosten auflaufen, insbesondere wenn Apps auch dann auf Daten zugreifen, wenn sie gerade nicht geöffnet sind. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich deshalb bei ihrem Mobilfunkanbieter gut über die Kosten und Zahlungsmethoden informieren.“ – Quelle: BMJV

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OLG Karlsruhe zum Verschulden, wenn Vollstreckungsbescheid aus Briefkasten entwendet und daher die Einspruchsfrist versäumt wird

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2012, 14 W 18/12: „Wenn man, wie das Landgericht (zutreffend) davon ausgeht, dass die Zustellung des Vollstreckungsbescheides am 30.12.2011 wirksam war, so wurde, wie das Landgericht weiter richtig annimmt, die Einspruchsfrist versäumt. An diesem (letzteren) Umstand trifft den Beklagten indes im Gegensatz zur Sichtweise des Landgerichts kein Verschulden. Allein die Tatsache, dass in der Vergangenheit im Wohngebiet des Beklagten, einem sozialen Brennpunkt, immer wieder des Inhalts „Unfug“ getrieben wurde, dass aus Briefkästen Post entwendet wurde, begründet nicht die Annahme, dass der abgeschlossene und technisch einwandfreie Briefkasten des Beklagten keine ordnungsgemäße Empfangseinrichtung darstellte und den Beklagten so die Pflicht traf, besondere Vorkehrungen gegen derartigen Unfug zu treffen.“ – siehe auch die Darstellung unter www.kostenlose-urteile.de. Bei dieser Gelegenheit: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wikipedia)

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Süddeutsche Zeitung: „Bundesregierung erwartet steigende Kosten für arme Alte“

„Altersarmut kommt in der deutschen Statistik bislang praktisch nicht vor. Doch nun zeigen neue Zahlen, dass die Bundesregierung deutlich höhere Milliarden-Ausgaben für die staatliche Grundsicherung im Alter erwartet.“ – zum ganzen Artikel der Süddeutschen Zeitung

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BGH: „Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten“

BGH, Urteil vom 4. Juli 2014 – V ZR 229/13; aus der Pressemitteilung vom 4.7.2014: „Das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen auf einem Kundenparkplatz stellt eine Besitzstörung bzw. eine teilweise Besitzentziehung dar. Diese darf der Besitzer der Parkflächen im Wege der Selbsthilfe beenden, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt. Hiermit kann er schon im Vorfeld eines Parkverstoßes ein darauf spezialisiertes Unternehmen beauftragen.

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„Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ verabschiedet

„In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Freitag, 4. Juli 2014, mit den Stimmen der Regierungskoalition ein Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576). Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/2037). Die Fraktion Die Linke enthielt sich, Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

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ALG II: Grüne für Sanktionsmoratorium

Aus dem Bundestag: „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt einen vorläufigen Stopp von Sanktionen gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II. In einem Antrag (18/1963) schreibt sie, dass bei der Sanktionierung eine grundlegende Reform nötig sei. Die Verhängung von Sanktionen müsse die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein faires Verhältnis setzen. Dies sei aber derzeit nicht der Fall, vielmehr werde durch Sanktionen das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Frage gestellt, kritisieren die Grünen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Statistisches Bundesamt II: „Überschuldung: mehr als ein gesellschaftliches Randphänomen“

Aus dem STATmagazin vom 30.6.2014: „Seit dem Jahr 2006 beantragen jährlich rund 100 000 Privatpersonen die Eröffnung eines Verbraucher­insolvenz­verfahrens, weil sie zahlungsunfähig geworden sind. Allein diese Zahl verdeutlicht, dass Überschuldung ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft ist. Hinzu kommen noch diejenigen Menschen, die in eine schwierige finanzielle Schieflage geraten sind, aber nicht den Weg zum Gericht antreten (müssen). Über die genaue Anzahl der Betroffenen gibt es jedoch keine zuverlässigen Zahlen. Welcher Personenkreis von Überschuldung besonders betroffen ist, bei welchen Gläubigern Schulden bestehen und welche Ursachen den finanziellen Schwierigkeiten zugrunde liegen, lässt sich hingegen klar eingrenzen. (…) Im Durchschnitt stehen Menschen in finanziellen Schwierigkeiten mit rund 33 000 Euro bei ihren Gläubigern in der Schuld. Mit deutlichem Abstand bestehen die höchsten Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. (…) Überschuldung ist nicht zwangsläufig die Folge eines unangemessenen Konsumverhaltens. Bei Betrachtung der Hauptauslöser von Überschuldung wird deutlich, dass oft auch Schicksalsschläge hinter den Zahlungsschwierigkeiten stecken. Zu diesen Risiken zählen insbesondere Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung und Tod des Partners, aber auch (Sucht-)Erkrankungen oder Unfälle.“

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Statistisches Bundesamt I: „Junge Schuldner: Überdurch­schnittlich hohe Schulden bei Telefon- und Internet­anbietern“

Pressemitteilung Nr. 233 vom 30.06.2014: „Unter 25-Jährige, die im Jahr 2013 von Schuldnerberatungsstellen beraten wurden, hatten durchschnittlich rund 1 350 Euro Verbindlichkeiten bei Telekommunikationsanbietern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 18 % ihrer gesamten Schulden. Das monatliche Nettoeinkommen junger Schuldner lag bei Aufnahme der Beratung durchschnittlich bei 725 Euro. Fast zwei Monatseinkommen wären demnach notwendig, um ausschließlich die Forderungen von Telekommunikationsanbietern zu begleichen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015
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Heute tritt die Inso-Reform in Kraft

Heute treten die wesentlichen Teile des „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in Kraft. Daher hier der Hinweis auf unsere Seiten zur Inso-Reform, auf die neuen Formulare zum Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie auf das ZVI-Sonderheft (6/2014).
Art. 103h EG-InsO lautet: „Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden. Auf Insolvenzverfahren nach den §§ 304 bis 314 der Insolvenzordnung in der vor dem 1. Juli 2014 geltenden Fassung, die vor diesem Datum beantragt worden sind, sind auch die §§ 217 bis 269 der Insolvenzordnung anzuwenden. § 63 Absatz 3 und § 65 der Insolvenzordnung in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung sind auf Insolvenzverfahren, die ab dem 19. Juli 2013 beantragt worden sind, anzuwenden.“